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Archiv: 19. Juli 2010

Europaweite Vollstreckung von Bußgeldern

Wie das funktionieren wird, mit der europaweiten Vollstreckung von Bußgeldbescheiden, kann man hier nachlesen:

Europaweite Vollstreckung von Bußgeldern.

Was ich an der ganzen Sache höchst interessant finde, ist, dass die Gelder dann nicht etwa in den Begehungsstaat zurrückfließen, sondern demjenigen Staat verbleiben, der die Vollstreckung betreibt. Werde ich also in Frankreich geblitzt, wird hier in Deutschland vollstreckt und die Kohle bleibt letztlich in Deutschland. Das gibt zu denken…

Da fragt sich doch schon, was bspw. die Franzosen für ein Interesse haben sollen, die Vollstreckung hier in Deutschland einzuleiten. Das ganze Verfahren bei denen, von der Einleitung des Verwaltungsverfahrens bis zum Abschluss eines eventuellen Gerichtsverfahrens, kostet doch nur Zeit, Nerven und Geld. Und das Ganze dann mit dem Ergebnis, dass uns das Säckel vollgemacht wird?! Die haben also den Aufwand und die Kosten und wir den Ertrag. "Merci bien!"

Vielleicht sollte man Einstellungsanträge ins EU – Ausland künftig um den Hinweis: "Im Falle der Nichteinstellung des Verfahrens bedanke ich mich im Namen der Bundesrepublik Deutschland schon jetzt vorsorglich für Ihre Mühe bei der Beitreibung unseres Geldes." erweitern. Dürfte der Einstellungsmoral wohl förderlich sein …

Sachsen – Anhalt und Mecklenburg – Vorpommern fordern die 0,0 Promillegrenze

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht das anders; Zitat: "Es kann nicht sein, dass wir jetzt jedem braven Bürger ein Glas Bier oder ein Glas Wein vergällen." Dass diese Stellungnahme aus Bayern kommt, verwundert wenig, kann man jenseits des Weißwurschtäquators nach der Beckstein'schen Formel doch ohnehin nach dem Genuss von zwei Maß Bier noch Autofahren.

Meine Meinung: Aus rein verkehrssicherheitstechnischer Sicht gibt es wohl nur eine Meinung, die man hier vertreten kann: Her mit der Null-Promille-Grenze. Das hat schließlich auch bei den Führerscheinanfängern und bis zu 21 – jährigen funktioniert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten wir dann aber auch alle künftig das Auto in der Garage stehen lassen und zu Fuß mit Sturzhelm und Protektoren bekleidet den nächsten ICE nehmen. Bei 50 Grad Celsius im Abteil und einer Schweißpfütze bodensee'schen Ausmaßes unterm Helm schmecken die zwei Maß dann auch gleich viel besser. Ich schließe mich Herrn Herrmann, nicht aber Herrn Beckstein, an. Ich möchte mir mein Bierchen nicht vergällen lassen, denn als vernünftiger Autofahrer bleibt es bei mir auch bei einem Bierchen. So weit muss die Allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen gehen!

0,0 Promille – Nein Danke!