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Gefährdung des Straßenverkehrs

Der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs ist in § 315 c StGB geregelt. Die Vorschrift dient der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Einer Straßenverkehrsgefährdung macht sich strafbar, wer eine der in dieser Vorschrift genannten Tathandlungen begeht und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Tathandlungen des § 315 c StGB sind:

–  Das Führen eines Fahrzeugs im Zustand der rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit,

– das Führen eines Fahrzeugs im Zustand der durch geistige oder körperliche Mängel bedingten Fahruntüchtigkeit (wichtigste Fälle: Übermüdung und Medikamenteneinnahme) sowie

– die in § 315 c Absatz 1 Nr. 2 StGB aufgelisteten so genannten sieben Todsünden:

1. Nichtbeachtung der Vorfahrt

2. Falsches Überholen

3. Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen

4. Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen

5. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot an unübersichtlichen Stellen

6. Wenden, Rückwärtsfahren oder entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen

7. Nichtkenntlichmachen von haltenden oder liegen gebliebenen Fahrzeugen, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich war.

Jeweils hinzutreten muss die konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder von fremden Sachen von bedeutendem Wert. Die vorbezeichneten Tathandlungen müssen über die abstrakte Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation führen, in der es nur noch vom Zufall abhängt, ob eine Schädigung von Leib oder Leben oder fremden Sachen von bedeutendem Wert (ab ca. 1.300 Euro) eintritt. Es muss ein „Beinahe-Unfall“ stattgefunden haben.

Der Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung spielt daher im Zusammenhang mit Unfällen aber auch Trunkenheitsfahrt eine große Rolle.

Das Strafmaß liegt zwischen Geldstrafe und – bei vorsätzlicher Begehung – bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Empfindliche Nebenfolge einer Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung ist die Entziehung der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrfrist durch den Strafrichter.

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