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Rotlichtverstoß

Rote AmpelRotlichtverstöße sind Sekundensache. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, droht ein Fahrverbot.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berate und verteidige ich bundesweit Betroffene in Bußgeldverfahren. Ich helfe Ihnen, die rdnungsgemäßheit der Messung zu überprüfen und Fahrverbote zu vermeiden.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmere ich mich für Sie um die Kostenzusage Ihres Rechtsschutzversicherers.

Lässt sich der Tatvorwurf nicht beseitigen, kann immer noch erfolgversprechend gegen ein drohendes Fahrverbot vorgegangen werden.

Zu dem Thema Rotlichtverstoß finden Sie auf meiner Internetseite mehrere Blogbeiträge:

Artikel zum Thema Rotlichtverstoß.

Nachfolgend beantworte ich einige häufig gestellte Fragen zum Thema Rotlichtverstoß.

Welche Rechtsfolgen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

Für Ersttäter gelten bei fahrlässiger Begehung folgende Regelbußen:Rotlichtverstoß:
90,00 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot
Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer
200,00 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
240,00 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Rotphase länger als eine Sekunde (sog. qualifizierter Rotlichtverstoß):
200,00 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer oder Sachbeschädigung:
320,00 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Die Gesetzesgrundlage finden Sie hier: Nr. 132 BKatV

Was kann ich gegen ein drohendes Fahrverbot tun?

Zunächst ist die Bußgeldakte anzufordern und die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens und der Messung zu prüfen. Bestehen am Tatvorwurf keine Zweifel, steht also z.B. unbestreitbar fest, dass die Rotphase länger als eine Sekunde gedauert hat, muss im Einzelnen besprochen werden, warum die rote Ampel überfahren wurde. Die Rechtsprechung macht zahlreiche Ausnahmen von der Verhängung des Fahrverbotes. Stichworte hierzu sind zum Beispiel: „Mitzieheffekt“, „Augenblicksversagen“, „Nichtvorliegen einer abstrakten Gefährdung“, „Frühstarter“.Näheres zum Thema Fahrverbot finden Sie hier: Fahrverbot

Schließlich kann von einem Fahrverbot auch dann abgesehen werden, wenn die Verhängung eines Fahrverbotes für den Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellen würde. Gegebenenfalls ist die Erhöhung des Bußgeldes als kleineres Übel in Kauf zu nehmen.

Steht auf dem Anhörungsbogen, wie lange die Rotphase gedauert hat?

Wie lange die Rotphase gedauert hat, können Sie an der im Anhörungsbogen zitierten Vorschrift der Bußgeldkatalogverordnung nachvollziehen. Leider kommt es jedoch vor, dass die Vorschriften nicht vollständig, im Einzelfall auch falsch oder zu pauschal (Nr. 132), zitiert werden, so dass Sie erst durch die Akteneinsicht bzw. den Bußgeldbescheid erfahren, ob ein qualifizierter Verstoß vorliegt.

Welche Rechtsfolge hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Ein Rotlichtverstoß ist ein sogenannter A – Verstoß (schwerwiegender Verstoß). Wer in der Probezeit einen Rotlichtverstoß begeht, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen (Kosten ca. 400,00 Euro). Außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Daneben werden Bußgeld, Punkte und unter Umständen auch ein Fahrverbot fällig (siehe oben).

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