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Personenschäden

Unter einem Personenschaden versteht man die körperliche oder psychische Verletzung einer Person. Wer bei einem Verkehrsunfall einen Personenschaden erleidet, hat Anspruch auf Ersatz aller Kosten, die zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind. Hierzu zählen vor allem Behandlungskosten, medizinische Hilfsmittel, Rehabilitationskosten, erforderliche Umbaumaßnahmen, Verdienstausfall, aber auch die Kosten oder fiktiven Kosten einer Haushaltshilfe (sogenannter Haushaltsführungsschaden).

Regelmäßig werden diese Kosten (teilweise) von Sozialleistungsträgern (Renten- oder Krankenversicherung) oder auch von privaten Versicherungen (Unfallversicherung) übernommen. Auch hier lohnt sich anwaltlicher Rat.

Schließlich besteht auch ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Bei Verkehrsunfällen steht hierbei in der Regel die Ausgleichsfunktion im Vordergrund. Das Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für die durch den Unfall verursachten körperlichen Schmerzen und Einschränkungen darstellen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer Sache des jeweiligen Einzelfalles. Sie lässt sich nur grob unter Heranziehung von Vergleichsfällen bemessen.

Liegt eine Dauerschädigung vor, kann der Anspruch auf Schmerzensgeld als Schmerzensgeldrente oder kapitalisiert als Einmalzahlung geltend gemacht werden. In einem solchen Fall kommt dem Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschaden, der leider oft zu wenig Beachtung findet, meist eine ebenso große Bedeutung zu.

Gerade bei Personenschäden sollten Sie sich nicht auf die Regulierung durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer verlassen. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltlichen Rat eine Abfindungserklärung!

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