Unter Fahrerlaubnisrecht versteht man die verwaltungsrechtlichen Regelungen, die die Fahrerlaubnismaßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörden betreffen.
Dazu gehören sowohl Maßnahmen nach dem Punktekatalog, Probezeitmaßnahmen als auch alle Fragen rund um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (z.B: MPU).
Das Fahrerlaubnisrecht steht in engem Zusammenhang mit dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Zum einen ziehen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Punkte nach sich und können zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktekatalog führen.
Zum anderen stellt sich auch außerhalb des Punktekataloges bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten die Frage nach der Eignung des Betroffenen Fahrzeuge zu führen.
Bei einer Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs entscheidet der Strafrichter über die Entziehung der Fahrerlaubnis. Für die Wiedererteilung und für die Anordnung der eventuell vorgehenden Eignungsprüfungen (Medizinisch-Psychologische Untersuchung – MPU) ist jedoch die Fahrerlaubnisbehörde zuständig.
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