Arbeitskreis III – Aggressivität im Straßenverkehr
Schulungen und Anti-Aggressions-Maßnahmen sollen gefördert werden.
Die gesetzlichen Möglichkeiten, auf aggressives Verhalten zu reagieren, müssen konsequent ausgeschöpft werden.
Es sollte ein Bußgeld für „aggressives Posen im Straßenverkehr“ geben.
Fahrerlaubnisbehörden sollen Einsicht in das Bundeszentral- und Erziehungsregister erhalten.
Sofern sich bei einer Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahrteignung steht, Anhaltspunkte für hohes Aggressionspotential ergeben, soll die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen.
Der „Alleinrasertatbestand“ (§ 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB) sollte im Wortlaut nachgebessert werden.