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Archiv: 21. Januar 2016

Zwei Entscheidungen zu körperlichen Schwerstschäden

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat klargestellt, dass zögerliches Regulierungsverhalten des Haftpflichtversicherers bei körperlichen Schäden zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führt (OLG Brandenburg , Urt. v. 20.2.2015 – 2 O 120/08).

Das Landgericht Zweibrücken erhöhte das Schmerzensgeld im Falle einer schwerstgeschädigten Frau wegen der Alkoholisierung des Schädigers, der am Steuer eingeschlafen war (LG Zweibrücken, Urt. v. 20.2.2015 – 2 O 120/08).

Näheres zu den Fällen im Video:

OLG Zweibrücken zum Wegfall des Fahverbots wegen Zeitablaufs

Das OLG Zweibrücken hat bereits im Jahr 2011 (Link zum damaligen Artikel) klargestellt, dass die Denkzettelfunktion eines Fahrverbots entfällt, wenn zwischen Tat und deren Ahndung mehr als 1 Jahr und 9 Monate liegen.

In einer aktuellen Entscheidung (OLG Zweibrücken, Urt. 22.10.2015 Az: 1 OWi Ss Bs 47/15) stellt das OLG klar, dass weniger als 1 Jahr und 7 Monate noch nicht ausreichen, um einen Wegfall der Denkzettelfunktion und damit des Fahrverbots anzunehmen. Näheres im Video: