Das OLG Zweibrücken hat bereits im Jahr 2011 (Link zum damaligen Artikel) klargestellt, dass die Denkzettelfunktion eines Fahrverbots entfällt, wenn zwischen Tat und deren Ahndung mehr als 1 Jahr und 9 Monate liegen.
In einer aktuellen Entscheidung (OLG Zweibrücken, Urt. 22.10.2015 Az: 1 OWi Ss Bs 47/15) stellt das OLG klar, dass weniger als 1 Jahr und 7 Monate noch nicht ausreichen, um einen Wegfall der Denkzettelfunktion und damit des Fahrverbots anzunehmen. Näheres im Video: