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Schlagwort: Winterreifen

Bußgelderhöhung für 2013 geplant

Für das kommende Jahr plant Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer neben der Reform des Punktekatalogs kräftige Bußgelderhöhungen. Das Thema wandert im Moment durch sämtliche Medien, beispielsweise sei auf den Artikel bei Spiegel online verwiesen: „Ramsauer verteidigt geplante Bußgelderhöhung„.
Die Liste der geplanten Erhöhungen scheint noch nicht abschließend geklärt zu sein. Sicher ist bislang, dass sich das Bußgeld für einen Handyverstoß von 40 € auf 70 € erhöhen wird. Ferner soll auch ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht oder die Anschnallpflicht für Kinder künftig mit 70 € statt wie bisher bislang mit 25 € bis 50 € zu Buche schlagen.
Wie sich die Neuerungen in den praktisch relevanten Bereichen (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlichtverstöße) niederschlagen werden, steht wohl noch nicht fest. Geplant sind aber auch in diesen Bereichen Erhöhungen der Regelsätze des Bußgeldkatalogs.

 Kling, Kässchen, klingelingeling …

Kein Bußgeld bei fehlender Winterbereifung

Die in § 2 Absatz 3 a Satz 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung geregelte Pflicht, das Fahrzeug mit geeigneter Winterbereifung auszustatten, ist nichtig. Dies hat nun das OLG Oldenburg entschieden. Die Vorschrift verstößt gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot, weil die Anforderungen an Winterreifen nicht technisch konkretisiert sind. Es gibt kein Regelwerk, in welchem sich eine Regelung findet, wie Reifen beschaffen sein müssen, um als Winterreifen qualifiziert werden zu können. M.a.W.: Der Begriff Winterbereifung  ist  zu unbestimmt, weil kein Mensch weiß, wie Reifen beschaffen sein müssen, um als Winterreifen durchzugehen.

Meine Meinung: Konsequente Auslegung des einfachen Rechts anhand des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitserfordernisses, absolut zutreffende Entscheidung. Der Gesetzgeber sollte sich überlegen, ob und wie er hier nachbessern kann. Nicht vergessen werden sollte natürlich, dass eine nicht ordnungsgemäße Bereifung auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann, jedenfalls in der Kaskoversicherung. Wer also mit seinem sommerbereiften Ferrari bei Glatteis losbrettert, muss damit rechnen, dass es in der Vollkasko zu einer empfindlichen Leistungskürzung kommt, wenn er das Fahrzeug gegen die nächste Mauer setzt.