Oben ohne! Bundesgerichtshof: Keine Helmpflicht für Fahrradfahrer
Der Bundesgerichtshof hat es mit Urteil vom 17. Juni 2014, VI ZR 281/13, bestätigt: Das Unterlassen des Helmtragens führt bei einem Freizeitfahrer nicht zu einer Mithaftung beim Verkehrsunfall.
Zu beachten ist allerdings, dass der Bundesgerichtshof über einen Unfall, der sich im Jahr 2011 ereignet hat, entschieden hat. Nach dem Bundesgerichtshof bestand im Jahr 2011 kein allgemeines Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer, beim Fahrradfahren einen Helm zu tragen.
Fraglich ist daher, ob das Urteil von den Instanzgerichten auch auf Fälle, die sich nach dem Jahr 2011 ereignet haben, angewendet werden wird. Inzwischen dürfte das Helmtragen eine breite Akzeptanz und somit Eingang in das Verkehrsbewusstsein der Fahrradfahrer gefunden haben.
Ähnlich hatte bereits das OLG Celle entschieden: https://rechtsanwalt-weiser.de/raweiser/ohne-olg-celle-meint-keine-helmpflicht-fuer-fahrradfahrer/