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Keine Anerkennung einer EU – Fahrerlaubnis bei deutschem Wohnsitz im Führerschein

Der Europäische Gerichtshof hat es bereits mit Urteil vom 19.05.2011 entschieden (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62010J0184:DE:HTML):

Steht der falsche Wohnsitz im EU – Führerschein, also Deutschland, dann berechtigt die Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Fahrzeugen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Die Entscheidung erging in einem Vorlageverfahren. Über die abweichenden Meinungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, des Rheinland – Pfälzischen Oberverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der diese Frage schließlich dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat, habe ich hier bereits berichtet: http://knoellchen.eu/german/?p=1360.

Bleibt nur noch anzumerken, dass inzwischen auch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Sinne des Europäischen Gerichtshofs gefallen ist. Die Legal Tribune Online berichtet hier darüber: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3874/bayerischer_vgh_tschechischer_fuehrerschein_gilt_in_deutschland_nicht/.
 

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