BGH zur Haftungsbeschränkung bei Gebrauchtwagen-Garantiebedingungen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25. September 2013 entschieden, dass eine Garantiebedingung im Rahmen einer einjährigen Gebrauchtwagen-Garantie, die vorsieht, dass der Kunde das Fahrzeug regelmäßig in der Werktstatt des Verkäufers warten lassen muss, unwirksam ist.
Der Bundesgerichtshof führt aus, eine solche Klausel sei unwirksam, wenn sie die Garantie unabhängig von der Ursächlichkeit der unterbliebenen Wartung für den eingetretenen Schaden entfallen lasse.