Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 28.7.2015 – 1 U 135/14 – klargestellt, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer einen Geschädigten nicht auf die Stundenlöhne einer Werkstatt verweisen darf, die 22 km entfernt liegt.
Hintergrund ist der permanente Streit zwischen Haftpflichtversicherer und Geschädigten, welche Stundenverrechnungssätze, insbesondere bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis, einschlägig sind.
Näheres dazu in meinem Video: