Nachfolgend erläutere ich, wer für die Regulierung von Unfällen im europäischen Ausland oder im Inland mit einem im EU-Ausland versicherten Fahrzeug zuständig ist.
Unfälle mit Auslandsbezug sollten stets über einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht abgewickelt werden. Nicht selten melden sich Geschädigte bei mir, die im Vorfeld bereits wochen- oder monatelang erfolglos versucht hatten, einen solchen Unfall selbst abzuwickeln. Sie verlieren dadurch nicht nur Zeit sondern laufen auch Gefahr, die in Europa häufig kürzeren Verjährungsfristen zu versäumen.