Über das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Konstanz zum weiteren Toleranzabzug bei der Rotlichtmessung mit dem Traffiphot III hatte ich hier berichtet: Link.
Wie sich im Rahmen eines aktuellen Verfahrens herausgestellt hat, ist die Problematik der fehlerhaften Verlegung der Induktionsschleife noch nicht bei allen Bußgeldstellen angekommen.
An der Ampelanlage Igersheimerstraße / Schlossgartenstraße in 97980 Bad Mergentheim wird mit dem Traffiphot III gemessen. Die Induktionsschleife liegt deutlich hinter der Haltelinie. Weitere Toleranzabzüge werden nach meinen Erkenntnissen nicht vorgenommen. Die Bußgeldstelle vertritt die Ansicht, dass die Verlegung der Induktionsschleife hinter der Haltelinie sich zugunsten meines Mandanten auswirke. Das ist schlichtweg falsch.
Wer dort also wegen eines Sekundenverstoßes belangt werden soll, sollte dringend in Erwägung ziehen, die Messung überprüfen lassen.