Hersteller und Händler können gemeinsam am gleichen Gerichtsort verklagt werden.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, indem er mit seinem ersten Urteil zum Abgasskandal Folgendes klargestellt hat:
„Macht der Käufer eines Kraftfahrzeugs gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines behaupteten Sachmangels (hier: im Fahrbetrieb abgeschalteter Abgasreinigungseinrichtungen) und gegen den Hersteller des Fahrzeugs Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend, die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gestützt werden, können Verkäufer und Hersteller als Streitgenossen gemeinschaftlich verklagt werden.“
Das Urteil ist hier im PDF-Format hinterlegt:
BGH Urteil vom 6.6.2018 – X ARZ 303/18 (PDF)
Bislang kam es in zahlreichen Verfahren zu einer Trennung des Prozesses wegen fehlender örtlicher Zuständidigkeit, wenn gegen den Verkäufer des Fahrzeuges und gegen den Hersteller des Fahrzeuges eine Klage eingereicht wurde. Dem hat der BGH ein Ende gesetzt. Kommt es zum Streit, an welchem Gericht eine Klage gegen Hersteller und Händler als Gesamtschuldner einzureichen ist, dann entscheidet diese Frage das übergeordnete Gericht.