• Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsecht im Saarland

Zivilrecht

„Oh, beneidenswerte Kannibalen! Ihr könnt eure Feinde auffressen und danach noch auskotzen!“ (Zitat: Jean – Jacques Rousseau, Philosoph und Vordenker der Demokratie)

Während das Strafrecht regelt, dass Sie Ihren Gegner nicht (ungestraft) auffressen und wieder auskotzen dürfen, regelt das Zivilrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Ihrem „Feind“.

Sie haben Ärger mit Ihrem Nachbar, Mieter, Vermieter, Verkäufer, Käufer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder sonst Jemandem? Eine vernünftige Einigung ist nicht (mehr) in Sicht? Auffressen und Auskotzen wäre Ihnen lieber?

Das muss nicht sein! Häufig beruhen Konflikte auf eigener Betroffenheit und mangelnder Objektivität aber auch auf fehlenden Rechtskenntnissen. Nur wer weiß, was ihm von Gesetzes wegen zusteht, kann sich auch vernünftig einigen. Verlassen Sie sich auf meine Rechtskenntnisse! Ich hole das Beste für Sie raus und wenn eine Einigung nicht möglich ist, halte ich es nach Rousseau.

Ich bin für Sie in nahezu allen Gebieten des Zivilrechts tätig. Dazu gehören beispielsweise:

Verkehrsrecht

Mietrecht

Arbeitsrecht

 

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