Am 27.10.2020 wird der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen Daimler über die Zulässigkeit des sogenannten Thermofensters verhandeln.
Thermofenster sind praktisch „Standard“ bei fast allen Hertellern.
Das Thermofenster greift bei bestimmten Außentemperaturen in das Emmissionsverhalten der Fahrzeuge ein.
Die Hersteller berufen sich darauf, dass dieser Eingriff zum Schutz des Motors vor Beschädigung erforderlich sei. Das OLG Koblenz hat diese Argumentation in der Vorinstanz gebilligt. Sollte der BGH das anders sehen, wird das für die Automobilbranche einen weiteren Milliardenverlust nach sich ziehen.
Zur Presseerklärung des Bundesgerichtshofs:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020073.html