Die meisten Banken verlangen bei Abschluss eines Darlehensvertrages Bearbeitungsgebühren. Die Gebührenhöhe beläuft sich meist auf 2 % – 3,5 % des Nettokreditbetrages. Inzwischen haben acht Oberlandesgerichte zu verschiedenen Darlehensverträgen entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr vorsehen, nichtig sind.
Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr.
Grund: Die Bearbeitungsgebühr wird in der Regel für Leistungen erhoben, die allein im Interesse der Banken liegen (z.B. die Einholung von Schufa-Auskünften). Diese Kosten auf den Kreditnehmer umzulegen, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.
Wenn Sie ein Darlehen aufgenommen haben (z.B. zur Finanzierung eines Fahrzeugs), prüfe ich gerne für Sie, ob in Ihrem Fall Rückforderungsansprüche bestehen. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, kümmere ich mich für Sie kostenlos um die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers.
Kontaktieren Sie mich einfach kostenlos und unverbindlich über mein nebenstehendes Kontaktformular oder rufen Sie mich an.