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BGH: Rücktrittsgrenze bei 5 Prozent

Jul 23, 2014 Allgemein

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.5.2014, VIII ZR 94/13, entschieden, dass die Erheblichkeitsschwelle für einen Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag bereits erreicht ist, wenn die Reparaturkosten einen Betrag von 5 Prozent des Kaufpreises überschreiten.

Dominik Weiser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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