• Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsecht im Saarland

Verkehrsstrafrecht

Nach meiner Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht im Jahr 2007 und 2008, habe ich bereits im Jahr 2009 zusätzlich die Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht bei der Deutschen Anwaltakademie erfolgreich absolviert. Ich berate und verteidige Sie in allen Verkehrsstrafsachen, wie etwa UnfallfluchtTrunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässige Körperverletzung. Häufig steht die Vermeidung der Entziehung der Fahrerlaubnis im Vordergrund eines Verkehrsstrafverfahrens.

Informationen zum Verkehrsstrafrecht finden Sie hier:

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