Wie Sie sich als Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall verhalten sollten:
1. Halten Sie an!
Dass Sie nach einem Verkehrsunfall nicht einfach weiterfahren dürfen, versteht sich von selbst. Wer sich unberechtigt vom Unfallort entfernt, begeht Unfallflucht.
2. Unfallstelle sichern!
Bewahren Sie unbeteiligte Verkehrsteilnehmer vor Schäden. Sichern Sie die Unfallstelle. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie in angemessener Entfernung (etwa 100 Meter) ein Warndreieck auf. Bei kleineren Schäden sollten Sie die Unfallstelle mittels Fotografien nachvollziehbar dokumentieren und das Fahrzeug danach aus dem Gefahrenbereich fahren (z.B. auf den Parkstreifen oder Fahrbahnrand).
3. Erste Hilfe leisten und Polizei alarmieren!
Falls bei dem Unfall Menschen verletzt wurden, leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie sofort die Polizei (Notrufnummer: 110) und den Rettungsdienst (Notrufnummer: 112) an. Die Polizei sollten Sie, auch bei kleineren Unfällen, grundsätzlich anrufen und um Unfallaufnahme bitten. Je nach Bundesland existieren verschiedene Richtlinien, ab welcher Sachschadenshöhe die Polizei einen Unfall aufnehmen soll. Die Polizei nicht hinzuzurufen, kann vor allem bei Mietfahrzeugen und im Rahmen von Vollkaskoschäden nachteilige Folgen für Sie haben. Wenn die Polizei in Ihrem Fall nicht ausrückt, notieren Sie sich den Beamten, mit dem Sie gesprochen haben sowie die Anrufzeit.
4. Unfallbericht ausfüllen!
Drucken Sie sich den EU – Unfallaufnahmebogen aus und legen Sie ihn ins Handschufach. Den Unfallbogen finden Sie hier zum Ausdrucken im PDF – Format:
Sollten Sie den Unfallbogen nicht zur Hand haben, notieren Sie sich die Daten des anderen Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Haftpflichtversicherer, Kennzeichen des Fahrzeugs).
5. Beweismittel sichern!
Vor allem bei schweren Unfällen sollten Sie keine Veränderungen am Unfallort vornehmen. Auch wenn die Polizei den Unfall aufnimmt, sollten Sie, sofern Sie dadurch nicht den Verkehr behindern, Fotografien von der Unfallstelle und dem Schadensbild an den beteiligten Fahrzeugen fertigen. Wer keine taugliche Handykamera hat, sollte sich einen Fotoapparat ins Handschuhfach legen.
6. Keine Vereinbarungen und Schuldanerkenntnisse treffen!
Machen Sie keine Zusagen nach dem Unfall und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Hüten Sie sich auch vor freiwilligen Unfallhelfern, wie etwa plötzlich am Unfallort erscheinende Abschleppunternehmen, die Sie dann auch gleich zur nächsten Mietwagenfirma transportieren.
7. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt!
Bei größeren Schäden sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Auch wenn der andere Unfallbeteiligte vor Ort seine Schuld eingeräumt und die Poliezeibeamten „Ihnen Recht gegeben haben“, heißt das lange nicht, dass Sie eine problemlose Unfallregulierung zu erwarten haben. Schuldanerkenntnisse, die der Unfallgegner am Unfallort abgegeben hat, binden in der Regel den Haftpflichtversicherer nicht.
8. Versicherer informieren!
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wird er sich für Sie um die Schadenmeldungen kümmern. Den eigenen Haftpflichtversicherer sollten Sie nach einem Unfall immer benachrichtigen. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben und streitig ist, wer den Unfall verursacht hat, kann die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Näheres zum Kfz – Versicherungsrecht erfahren Sie hier: Versicherungsrecht.