• Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsecht im Saarland

Strafrecht

„Verteidigung ist Kampf.“ (Zitat: Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers)

Strafverfahren ist nicht gleich Strafverfahren. Beschuldigter ist nicht gleich Beschuldigter. Ein Strafverfahren kann jeden treffen. Gerade im Bereich des Straßenverehrsrechts werden häufig auch unbescholtene Bürger plötzlich und unverhofft zum „Objekt“ eines Strafverfahrens.

Warum die Formulierung „Objekt“? Weil allen Beschuldigten, sowohl dem erfahrenen „Knastologen“ als auch dem aufrichtigen Bürger, der bei der Ausfahrt aus der Parklücke nicht gemerkt hat, dass er ein anderes Fahrzeug geschrammt hat, eins gemein ist:

Sie stehen mit ihrem mehr oder weniger laienhaften Verständnis der deutschen (Straf-)Rechtspflege einem in allen Belangen übermächtigen Instrumentarium staatlicher Gewalt gegenüber. Nach meinem Berufsethos ist es  die vorrangige Aufgabe des Verteidigers, dem Mandanten die Angst vor dem, was auf ihn zukommen wird, zu nehmen und mit ihm die realistischen Verfahrensziele zu besprechen. Hierfür bedarf es neben der sicheren Kenntnis der Verfahrensabläufe und Verteidigungsmöglichkeiten in Strafverfahren ebenso – und wenn nicht noch mehr – der Erfahrung im Umgang mit Menschen. In meiner strafrechtlichen Praxis steht der Mensch im Mittelpunkt. Ich vertrete ausschließlich Privatpersonen in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts.

Dazu gehören Körperverletzungs- und Vermögensdelikte ebenso wie die Delikte aus den Bereichen Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht.

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Strafrecht der Deutschen Anwaltakademie habe ich mir auf dem Gebiet des Strafrechts besondere Kenntnisse angeeignet, die ich durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen konnte. Im Rahmen meiner mehrjährigen Tätigkeit in einer größeren Kanzlei im südwestdeutschen Raum habe ich das Referat Verkehrs- und Strafrecht betreut und konnte so auch die erforderlichen praktischen Erfahrungen sammeln.

Was ich als Strafverteidiger für Sie tun kann:

– Beratung und Verteidigung im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren

– Verteidigung zur Vermeidung einer Hauptverhandlung

– Verteidigung in der Hauptverhandlung

– Verteidigung in der Rechtsmittelinstanz

– Haftprüfungen und Haftbeschwerden bei Untersuchungshaft

 

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