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Nachbarrecht

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“ (Zitat: Friedrich von Schiller)

Wie wahr! Deutsche Gerichte befassen sich jährlich mit über einer halben Million Rechtsstreitigkeiten zwischen Nachbarn. Die Tendenz ist seit Jahren zunehmend. Die Anlässe für die Streitigkeiten sind ebenso mannigfaltig wie dies die gesetzlichen Grundlagen sind. Überbau und Überhang, Hammer- und Leiterschlagsrecht, Kinderlärm, Hundegebell, Beleidigungen, Baurechtsverstöße, nicht geschnittene Hecken, Grillgerüche, oft gibt auch einfach nur ein Wort das andere, die Situation ist festgefahren, es wird aus allen Rohren gefeuert.

Ein einheitlich geregeltes Nachbarrecht gibt es nicht. Relevante Normen können sich unter anderem aus den Landesnachbargesetzen (z.B.: Grenzabstände von Einfriedungen und Pflanzen, Nachbar- und Grenzwände, Wasser- und Leitungsrecht), aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (z.B.: Überbau, Überhang, Unterlassungsansprüche und Schadensersatz), aus dem Baurecht (z.B.: illegal errichtete Bauwerke) oder aus dem Strafrecht (z.B.: Beleidigung, üble Nachrede, Körperverletzung) ergeben. Für einige Verfahren haben die Landesgesetzgeber unterschiedlich ausgestaltete Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei Nichtdurchführung dieser Verfahren vor Klageerhebung droht die Klageabweisung.

Auf dem Gebiet des Nachbarrechts sind nicht nur fundierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen sondern vor allem auch menschliche Qualitäten des Anwalts gefragt. Nachbarstreitigkeiten sind nach meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt gerade davon geprägt, dass die Fronten verhärtet sind. Das hat zur Folge, dass die Betroffenen häufig nach einer gewissen Dauer der Streitigkeiten jegliche Objektivität und auch jedwedes Rechtsgefühl verlieren. Oft wird sich die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anbieten, auch wenn dies im Einzelfall nicht zwingend vorgeschrieben ist. Schließlich müssen Sie in der Regel mit Ihrem Nachbarn noch jahrelang Tür an Tür wohnen. An dieser Tatsache wird sich nichts ändern, gleich, ob der Nachbar nun vom Amtsgericht verurteilt wird, die Hecke zu schneiden oder nicht.

Ich vertrete Sie auf allen Gebieten des Nachbarrechts und suche für Sie konstruktive Lösungen, damit Sie in Zukunft wieder in Frieden leben können.

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