• Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsecht im Saarland

Kosten


Als Rechtsanwalt bin ich grundsätzlich nicht frei in der Bestimmung meiner Gebühren. Ich muss mich innerhalb des Rahmens halten, den mir das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgibt.

In Zivilsachen richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert meiner Beauftragung.

In Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen rechne ich, vorbehaltlich etwaiger Gebührenvereinbarungen, regelmäßig nach den Mittelgebühren des RVG ab.

Über die voraussichtlichen Kosten meiner Tätigkeit kläre ich Sie gerne vor Mandatsannahme auf.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmere ich mich für Sie um die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers.

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