Kaufverträge sind Alltagsgeschäfte. Die Regelungen zu Kaufverträgen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und werden beim Kauf zwischen Kaufleuten durch die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) ergänzt.
Besondere Bedeutung kommt bei Kaufverträgen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu sowie den Vorschriften der §§ 309 ff BGB, die die Wirksamkeit solcher einseitigen Bedingungen regeln.
Beim Internetkauf (Ebay, Amazon, etc.) ist ferner das Widerrufsrecht nach § 355 BGB von großer Bedeutung.
Ich berate und vertrete Mandanten von der Vertragserstellung über Gewährleistungsansprüche bis hin zur Beendigung von Kaufverträgen.