Unter Fahrerlaubnisrecht versteht man die Gesamtheit der Normen des Verwaltungsrechts, die die Erteilung, den Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörden regeln. Dazu gehören sowohl Maßnahmen nach dem Punktekatalog, Probezeitmaßnahmen als auch alle Fragen rund um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (z.B: MPU).
Das Fahrerlaubnisrecht steht in engem Zusammenhang mit dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen kompetent bei allen Fragen rund um Ihren Führerschein.
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