• Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsecht im Saarland

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst das Kollektivarbeitsrecht, das die Beziehungen zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften und Betriebsräten regelt, und Individualarbeitsrecht.

Ich bin ausschließlich auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts, also des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, tätig. In diesem Bereich nehme ich vorwiegend Mandate von Arbeitnehmern in Kündigungsschutzverfahren an.

Ich vertrete Sie ferner bei Klagen wegen Mobbing.

Übermitteln Sie Ihre Frage zum Arbeitsrecht kostenlos und unverbindlich über mein nebenstehendes Kontaktformular.

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