Trunkenheitsfahrt

Die Trunkenheitsfahrt ist in § 316 des Strafgesetzbuches geregelt. Danach macht sich strafbar, wer, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr dazu in der Lage ist, ein Fahrzeug führt. In nachfolgendem Video erkläre ich Ihnen die Promillegrenzen im Straßenverkehr. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. … Trunkenheitsfahrt weiterlesen