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Schuss mit Luftgewehr – Führerschein weg

Einem Luftgewehrschützen, der willkürlich mit einem Luftgewehr auf einen Schüler auf dem Pausenhof geschossen hatte, wurde wegen mangelnder charakterlicher Eignung von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat diese Entscheidung bestätigt. Es führt völlig zutreffend – und doch dem Laien wenig bekannt – aus:

Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Straftaten im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen worden sein müssen. Dies ergibt sich schon aus § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG sowie daraus, dass § 11 Abs. 3 Nrn. 6, 7 im Unterschied zu Nrn. 4, 5 nicht auf Straftaten oder Rechtsverstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr abstellen, sondern auf den Bezug zur Kraftfahreignung des Betroffenen. Die Kraftfahreignung umfasst indessen die charakterliche Eignung, welche auch durch ein Verhalten außerhalb des Straßenverkehrs betroffen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1981 – 7 C 55/79 –, juris).

Der Schütze war bereits im Vorfeld wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden und hatte sodann auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde an einer MPU teilgenommen. Diese Untersuchung ging für ihn negativ aus. Der Sachverständige bescheinigte dem Betroffenen, der den Vorfall anlässlich der Untersuchung bagattellisierte, ein hohes Aggressionspotential.

Der Gutachter führte hierzu aus, dass Forschungsergebnisse einen engen Zusammenhang zwischen allgemein-strafrechtlichen Delikten, Aggressivität und Verkehrsauffälligkeiten belegten. Das Gefährdungsrisiko im Straßenverkehr steige mit der Anzahl allgemein-strafrechtlicher Delikte. Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs wenig Rücksicht auf Regeln und Gesetze nehmen würden, setzten sich auch beim Fahren leicht über die Verkehrsbestimmungen hinweg. Zudem sei bei Straftaten, bei denen ein hohes Aggressionspotenzial zu erkennen sei, zu berücksichtigen, dass die hier gezeigte erhöhte Impulsivität eine zuverlässig kontrollierte Verhaltenssteuerung erschwere.

Dominik Weiser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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