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OLG Frankfurt: Schadensabwicklung ohne Rechtsanwalt ist fahrlässig!

Mrz 10, 2015 Unfallregulierung

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 2.12.2014 – 22 U 171/13 – festgestellt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Dominik Weiser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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