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Haftungsverteilung beim Parkplatzunfall

Jan 13, 2015 Unfallregulierung

Es ist ein Massenproblem. Unfälle auf Parkplätzen beschäftigen die Gerichte jährlich in zigtausenden von Fällen mit unterschiedlichen Sachverhalten.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte eine Fallkonstellation zu entscheiden, die sehr häufig vorkommt:

Ein Unfallbeteiligter fährt auf der Mittelgasse, ein anderer Unfallbeteiligter parkt rückwärts in Richtung Mittelgasse aus. Es kommt zur Kollission.
Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass es bei einer 100 % – igen Haftung des rückwärts Ausparkenden bleibt, wenn dem auf der Mittelgasse fahrenden Fahrer kein Verschulden (unangepasste Geschwindigkeit) nachzuweisen ist.
Parkplatzunfälle sind, obgleich sie ein Massenphänomen darstellen, immer Einzelfälle, die der genauen Herausarbeitung des Sachverhalts bedürfen.

Dominik Weiser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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