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Rechtsschutz

  • Bitte beachten Sie, dass Sie auch rechtsschutzversichert sein können, wenn Sie selbst keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Sie können zum Beispiel als Ehepartner, im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte oder Kind einer rechtsschutzversicherten Person vom Versicherungsschutz erfasst sein. Wichtig: Auch als berechtigter Fahrer des auf eine rechtsschutzversicherte Person zugelassenen Fahrzeuges können Sie rechtsschutzversichert sein.
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