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Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung

Mai 27, 2013 Allgemein

Flugzeug, Flugverspätung, AusgleichsanspruchVerspätete Flüge sind ein echtes Ärgernis für jeden Urlauber. Das hat auch der europäische Gesetzgeber längst erkannt und in der Fluggastverordnung (VO Nr. 261/2004) geregelt, dass bei Flugausfall und Flugverspätung Ausgleichszahlungen zu leisten sind.

Die Höhe des Anspruchs ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Artikel 7 der Fluggastverordnung lautet:

„Ausgleichsanspruch

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten
die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von
1 500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über
eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen
anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km
und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b)
fallenden Flügen.“

Wenn Ihr Flug Verspätung hatte oder ausgefallen ist, helfe ich Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie mich einfach unverbindlich. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, trägt Ihr Rechtsschutzversicherer die Kosten meiner Tätigkeit. Ich kümmere mich dann für Sie um die Deckungszusage.

 

Dominik Weiser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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