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Freiheit für Kachelmann

Jul 29, 2010 Strafrecht, Verfahrensrecht

Jörg Kachelmann ist raus. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der Haftbeschwerde stattgegeben. Die Pressemitteilung des OLG Karlsruhe finden Sie hier: Pressemitteilung vom 29.07.2010.

Das OLG hat entschieden, dass die Tatbestandsvoraussetzung des dringenden Tatverdachts nicht (mehr) vorliege. Die ehemalige Lebensgefährtin des Herrn Kachelmann, die sich dem Prozess als Nebenklägerin angeschlossen hat, habe sich widersprüchlich geäußert. Es stünde "Aussage gegen Aussage". Nach den vorliegenden ärztlichen Gutachten könne zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Nebenklägerin, bei der zudem Belastungstendenzen nicht ausgeschlossen werden könnten, die Verletzungen selbst zugefügt habe. Da schon kein dringender Tatverdacht vorliege, bedürfe die Frage, ob Fluchtgefahr bestehe, keiner Entscheidung. Damit ist die Hauptsache natürlich nicht entschieden. Ob Herr Kachelmann letztlich schuldig gesprochen wird, wird das LG Mannheim zu entscheiden haben.

Meine Meinung: Das Urteil ist ein Sieg für die Unschuldsvermutung. Die Sachverständigengutachten kenne ich natürlich inhaltlich nicht. Dass einige Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin bestanden, wurde im Laufe der viermonatigen Haft aber sehr ausführlich in der Presse diskutiert. Schade ist, dass die Frage der Fluchtgefahr nicht mehr entschieden werden musste. Warum bei Herrn Kachelmann Fluchtgefahr bestanden haben soll, ist für mich nicht einsichtig. Wenn allein ein Wohnsitz in der Schweiz ausreichen soll, um Fluchtgefahr zu begründen, kann man nur sagen: Armes Deutschland!

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