• Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsecht im Saarland

Eilt! Verjährung am 31.12.2014! Bearbeitungsgebühr zurückfordern!

Dez 8, 2014 Allgemein

Über die Rechtswidrigkeit der Erhebung einer Bearbeitungsgebühr bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages habe ich vor einiger Zeit bereits berichtet:

Bearbeitungsgebühr zurückfordern

Nun hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. Oktober 2014 entschieden, dass für alle Ansprüche aus den Jahren 2004 bis 2011  am 31.12.2014 (!!!) Verjährung eintritt.

Wenn Sie also in den Jahren 2004 bis 2011 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, ist schnelles Handeln gefragt, denn es müssen bis zum Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Wichtig: Ein Schreiben an die Bank hemmt die Verjährung nicht.

Melden Sie sich umgehend telefonisch bei mir! Die Kommunikation und Datenübermittlung kann schnell und einfach per Telefon und Internet erfolgen, so dass ich bei rechtzeitiger Beauftragung die anspruchswahrenden Maßnahmen noch rechtzeitig für Sie einleiten kann.

 

Dominik Weiser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

%d Bloggern gefällt das: