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Blitzer verwertbar oder nicht? Ein kurzer Überblick über den aktuellen Sachstand.

Zwischenzeitlich schlug das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichts zur Unverwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen – https://rechtsanwalt-weiser.de/raweiser/messungen-unverwertbar-saarl-verfg-hebt-verurteilung-auf/ – bereits – bei mehreren Obergerichten auf.

Hier ein kleiner Überblick:

OLG Zweibrücken zum Poliscan FM1

Das OLG Zweibrücken hat sich aktuell mit dem Traffistar sondern mit dem Poliscan FM1 befasst. Da seit längerem auf der BAB 6 im Umkreis von Kaiserslautern regelmäßig Anhänger aufgestellt werden, die mit diesem Messgerät ausgestattet sind (Trailer), ist diese Entscheidung für mich und meine Mandanten von großem Interesse.

Das OLG Zweibrücken hat ausgesprochen, dass eine nachträgliche Überprüfung der Messung, wie vom Saarländischen Verfassungsgericht gefordert, bei diesem Messsystem grundsätzlich möglich sei. Von daher ist die Verwertung der Polscan Trailermessungen in Rheinland-Pfalz weiterhin zulässig.

AG St. Ingbert

Das für das Saarland für Geschwindigkeitsverstöße zuständige Amtsgericht St. Ingbert hat in einer aktuellen Entscheidung seinen Unmut darüber geäußert, dass es die Traffistarverfahren einstellen muss, folgt aber der eindeutigen Ansage aus Saarbrücken.

Für das Saarland gilt im Übrigen, dass derzeit Verfahren bei folgenden Messsystemen regelmäßig eingestellt werden: Poliscan, Traffistar und Leivtec. Gemäß ministerialer Anordnung darf – bis zu einem zu erwartenden Softwareupdate – mit diesen Geräten auch nicht mehr gemessen werden.

OLG Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung festhalten wird, wonach es nicht darauf ankommt, ob eine nachträgliche Überprüfbarkeit der Messdateien ermöglicht wird oder nicht. Nach Ansicht des OLG Karlsruhe liegt in jedem Falle ein standardisiertes Messverfahren vor.

OLG Stuttgart

Das OLG Stuttgart hatte einen entspreche Rechtsbeschwerde zur Entscheidung vorliegen. Allerdings hatte die dortige Betroffene sich während des Verfahrens nicht um die Messdateien bemüht und demzufolge lag auch kein Verstoß gegen ein faires Verfahren vor. Schließlich fehlte es auch an der fristgerecht eingereichten Verfahrensrüge. Die eigentliche Frage der Verwertbarkeit konnte das OLG Stuttgart daher offenlassen. Für Baden-Württemberg lieg eine recht eindeutige Stellungnahme des Verkehrsministeriums vor:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kein-freibrief-fuer-temposuender-im-land/

Jenoptik selbst hat bereits angekündigt, ein Softwareupdate für das Traffistar S350, das kurzfristig ohnehin angestanden hätte, vorerst zu verschieben und eine umfassendere Option in den Markt zu bringen.

Die Tendenz:

Dem positiven Beispiel des schönen Bundeslandes Saarland („Kleinbonum“), in dem ich meine beiden Büros betreiben darf, folgen die übrigen Bundesländer wohl nicht. Das war leider absehbar.

Dominik Weiser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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