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Archiv: 6. Juli 2020

Neuer Bußgeldkatalog unwirksam – Was tun?

Über die Unwirksamkeit des neuen Bußgeldkataloges habe ich bereits berichtet:

Nun stellt sich die Frage:

Was tun, wenn ich geblitzt wurde und einen Bußgeldbescheid nach dem neuen Bußgeldkatalog erhalten habe?

Sie sollten auf jeden Fall innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist Einspruch einlegen, da auch ein rechtswidriger Bescheid Rechtskraft entfalten kann. Lediglich ein nichtiger Bußgeldbescheid erwächst nicht in Rechtskraft. Nichtigkeit liegt aber nicht vor sodern lediglich Rechtswidrigkeit. Zudem ist derzeit unklar, ob alle Bundesländer den alten Bußgeldkatalog anwenden werden oder nicht. Es ist auch nicht zwingend zu erwarten, dass die Bußgeldstellen bereits erlassene Bescheide von sich aus zurücknehmen werden.

Wichtig ist, dass Sie nicht verpflichtet sind, Ihren Einspruch zu begründen. Es genügt, wenn Sie einen unbegründeten Einspruch zur Fristwahrung einlegen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie zumindest in Erwägung ziehen, Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, und ide Sache in anwaltliche Hände zu geben.

Für Fragen zu dem Thema stehe ich Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.