• Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsecht im Saarland

Archiv: 11. Januar 2017

Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.

Ich habe schon davon gehört, dass der ein oder andere Versicherer – bislang mehr oder weniger inoffiziell – Bußgelder der Versicherungsnehmer übernimmt, um zu verhindern, dass diese einen Verteidiger beauftragen.

Das lief bisher immer so ab, dass der Betroffene eben geblitzt wurde, zu seinem Versicherungsvertreter ging und bereits von diesem angeboten bekam, man werde das Bußgeld übernehmen, er solle den Bescheid einfach akzetieren.

Hintergrund ist natürlich die Vermeidung von Anwalts- und Verfahrenskosten, die der Versicherer bedingungsgemäß zu tragen hat.

Jetzt sind wir endlich auch offiziell so weit!

Heute hat mich der Rechtsschutzversicherer eines Betroffenen eines Bußgeldverfahrens auf meine Deckungsanfrage hin angeschrieben. Er macht meinem Mandanten ein Angebot, von dem er anscheinend meint, man könne es nicht ablehnen. Es enthält sinngemäß folgenden Vorschlag:

Angeboten wird die Übernahme des Bußgeldes und der Verfahrenskosten durch den Rechtsschutzversicherer. Außerdem bietet man dem Betroffenen an, auf einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt zu verzichten, sofern das Angebot angenommen werden sollte. Im konkreten Fall beträgt der Selbstbehalt übrigens 0,00 €. Auch wird angeboten, die Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr (jeweils Mittelgebühren) sowie die Auslagen des Anwaltes zu übernehmen, sofern bereits eine anwaltliche Vertretung vorliege.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Mandant den Bußgeldbescheid akzeptiert.

Liebe Rechtsschutzversicherer, den Betroffenen, die sich wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bei mir melden, geht es nicht um das Bußgeld. Es geht Ihnen um die Punkte, es geht Ihnen um das Fahrverbot, es geht Ihnen um Probezeitmaßnahmen, es geht Ihnen darum, dass sie ernsthafte Zweifel am Messergebnis haben. Es geht Ihnen um alles Mögliche nur nicht um das Bußgeld.

Liebe Betroffene, wenn Ihr eigentlich gar nicht zum Anwalt wollt, weil Ihr kein Problem mit Punkten, Fahrverbot, der Messung oder sonstigem habt, dann geht doch mal zu eurem Versicherungsvertreter und fragt freundlich an, ob euer Bußgeld übernommen wird.

Könnte funktionieren.

Zu dem Angebot:

Es wird angeboten, auch die Verfahrenskosten zu übernehmen. Diese müssen aber ohnehin bedingungsgemäß getragen werden.

Angeboten wird des Weiteren, die Rechtsanwaltsgebühren zu tragen. Diese Gebührentragung soll auch noch – als freundliches Angebot – zu Gunsten des Rechtsschutzversicherers beschränkt werden auf eine Grund- und eine Verfahrensgebühr sowie die Auslagen, ohne Rücksicht darauf, welche Gebühren tatsächlich bereits entstanden sind.

Ich habe abschließend einen Vorschlag, wie die unliebsamen Kosten eines Bußgeldverfahrens (möglicher Weise effektiv) vermieden werden können. Der Ansatz ist ja richtig. Man muss den Betroffenen dazu bringen, dass er den Bescheid akzeptiert statt zum Rechtsanwalt zu gehen.

Vielleicht sollte in Zukunft angeboten werden, dass der ein oder andere Mitarbeiter des Rechtsschutzversicherers sich verpflichtet, die Punkte des jeweiligen Versicherungsnehmers in Flensburg zu übernehmen und/oder ein etwaiges Fahrverbot anzutreten.

Das wäre mal ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.