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Archiv: 22. August 2013

Abstandsverstoß – Erforderliche Messstrecke

Bussgeldkatalog

Für die Feststellung eines Abstandverstoßes kann im Einzelfall bereits eine zurückgelegte Fahrstrecke von 150 m genügen. (OLG Hamm 30.8.2012 – III-1 RBs 122/12 ). Die Kriterien, die ein Messverfahren zu erfüllen hat, werden momentan lediglich von drei Messsystemen erfüllt. Dabei handelt es sich um das Brückenabstandsmessverfahren VAMA, das Brückenabstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS und das VKS 3.01. Als standardisiertes Messverfahren wird dabei die Methode, des hauptsächlich in Bayern eingestzten VAMA angesehen. Dies gilt sowohl für den Messvorgang an sich als auch für die nachfolgende Auswertung der Daten.