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Archiv: 16. Juli 2012

Neues zur Neuregelung des Punktesystems

Über die geplante Reform des Punktesystems habe ich bereits im Februar berichtet. Beitrag: Reform des Punktekatalogs.
In der Zwischenzeit hat sich Einiges getan. Das Verkehrsministerium hat auf der Internetseite Punktereform.de zu einem Online-Bürgerdialog eingeladen, an dem rund 30.000 Bürger teilgenommen haben.
Hauptkritikpunkt dürfte die ungerechte Bewertung anhand eines zwei Punktesystems gewesen sein. Das Ministerium hat die Kritik aufgenommen und das geplante Zwei-Punkte-System in ein Drei-Punkte-System geändert. Künftig wird es für Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr drei Punkte geben. Das Verwarnsystem („Punktetacho“) bleibt aber, wie angedacht, bestehen.
Wer also künftig wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bestraft wird, erreicht sofort die erste Maßnahmenstufe („Ermahnung“).
Den Punktetacho finden sie übrigens hier: Punktetacho.
Abgelehnt wurde der häufig geäußerte Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer Sonderregelung für Berufs- und Vielfahrer. Ebenso wurde der Wunsch nach der Beibehaltung des Punkteabbausystems durch Besuch von freiwilligen verkehrspsychologischen Seminaren abgelehnt. Die freiwilligen Seminare, mit denen bisher bis zu vier Punkte abgebaut werden konnten, fallen also in Zukunft weg. Mehrfachtätern ist daher anzuraten, anhand ihres Verkehrszentralregisterauszugs zu prüfen, ob die Teilnahme an einer solchen Maßnahme Sinn macht.

Das Formular zur Punktestandsanfrage finden Sie hier: Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (PDF-Format).
Bei welchem Punktestand (derzeit noch) wie viele Punkte abgebaut werden können, können Sie hier nachlesen: Punktekatalog.