• Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsecht im Saarland

Unfallregulierung

“Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.”  (OLG Frankfurt Urteil vom 2.12.2014 – 22 U 171/13)

 

Ihr Schadensersatzanspruch umfasst den Ersatz der eigenen Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall erleiden, werden die Kosten meiner Beauftragung vom Haftpflichtversicherer des Schädigers übernommen. Meine Tätigkeit ist dann für Sie kostenlos. Darüber hinaus besteht für die Unfallregulierung in der Regel Rechtsschutz. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail!

Kostenlose Sofortberatung
Büro Homburg: 06841 8180229
Büro Saarbrücken: 0681 37208536
E-Mail: info@anwalt-weiser.de

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Ersatz verschiedener Schadenspositionen. In den unten stehenden Videos gebe ich einen Überblick über die typischen Schadenspositionen.

Sachschäden

Personenschäden

Wie Sie sich am Unfallort richtig verhalten, um eine Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden und Ihre Rechte in der späteren Unfallabwicklung zu sichern, habe ich in folgendem Formular festgehalten:

Formular richtiges Verhalten am Unfallort mit EU – Unfallfragebogen

Drucken Sie sich mein Formular zum richtigen Verhalten am Unfallort nebst beigefügtem Unfallfragebogen aus und legen Sie es  ins Ihr Handschuhfach.

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