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AG Meißen – ESO ES 3.0 nicht standardisiert

Entgegen der Rechtsprechung der meisten Oberlandesgerichte hat das Amtsgericht Meißen – nach ausführlicher Überprüfung des Messsystems ESO 3.0 – erkannt:

„Die innerstaatliche Bauartzulassung, auf deren Grundlage die Eichungen aller eingesetzten ES 3.0 beruhen und die Einhaltung der Bedienvorschriften gewährleistet nicht, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Messergebnisse zu erwarten sind.

Die Beweisaufnahme hat bauartbedingte Fehlerquellen der Geschwindigkeitsmessanlage bei der Messwertbildung zu Tage treten lassen, die nicht innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze liegen und auch nicht durch einen größeren Toleranzwert ausgeglichen werden können.“

Der Betroffene wurde freigesprochen.

Dominik Weiser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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