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AG Jülich verwirft Geschwindigkeitsmessung mit dem Leivtec XV3

Das  Messgerät Leivtec XV3 – ein besonders im Saarland weit verbreitetes Infrarotmessgerät zur Geschwindigkeitsüberwachung – ist nach den Erkenntnissen des Amtsgerichts Jülich nicht ordnungsgemäß von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Das AG Jülich hat daher eine Messung mit diesem Gerät als nicht standardisiert betrachtet. Der Betroffenen wurde freigesprochen.
Bereits im Jahr 2015 stellte sich bei diesem Messgerät heraus, dass es mit zu langen Kabeln betrieben wurde, weshalb damals zahlreiche Verfahren mit Einstellungen und Freisprüchen endeten.
Nunmehr hat sich herausgestellt, dass es bei dem Gerät zu einem Fehler bei der Zulassung gekommen ist. Wie der Sachverständige Blath festgestellt hat, ist das Gerät nicht ausreichend auf Magnetfeldresistenz überprüft worden. Mithin wurden nach den Ausführungen des Sachverständigen die Vorgaben für die Zulassung des Messgerätes nicht eingehalten.
Das Amtsgericht Jülich zog daraus den folgenden Schluss:

Im Hinblick darauf, dass vorliegend keine ordnungsgemäße Zulassung durch die PTB vorliegt, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass im Sinne eines standardisierten Messverfahrens unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erzielt werden.
Da aus diesen Gründen kein standardisiertes Messverfahren vorliegt, musste die Messung als solche auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

(AG Jülich Urt. v. 8.12.2017 – 12 OWi 122/16)

Im Rahmen dieser Einzelfallprüfung der Messdateien stellte der Sachverständige fest, dass seit einer neueren Softwareversion die zur Überprüfung der Korrektheit der Geschwindigkeitsmessung erforderlichen Daten systematisch von der Gerätesoftware gelöscht werden. Eine Überprüfung der Messung des Betroffenen anhand der Falldateien der konkreten Messung war daher nicht möglich.

Das AG Jülich hat den Betroffenen daraufhin vom Tatvorwurf freigesprochen.

Dominik Weiser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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